Informationen zum Vorgehen bei einem Corona-Fall an der Goetheschule

Liebe Eltern der Goetheschule,
da uns aktuell einige Anfragen bezüglich des Vorgehens in einem Corona-Fall erreichen und in der Elternschaft diesbezüglich scheinbar einige Unsicherheiten herrschen, erhalten Sie nun ein paar kurze Informationen dazu.
Vorgehen bei einem Corona-Fall an der Goetheschule
Wenn es einen positiven Fall gibt, werden alle Erstkontakte der positiv getesteten Person darüber informiert und in Quarantäne geschickt.
Erstkontakte sind alle Personen, die in den letzten 48 Stunden vor den ersten Symptomen länger als 30 Minuten ohne Maske und ohne Abstand mit der positiven Person in Kontakt waren (geschlossener Raum).
Geschwisterkinder unter 12 Jahren und Personen, die in öffentlichen Einrichtungen arbeiten, haben in dieser Zeit Betretungsverbot für diese (in der Landesverordnung zur Bekämpfung von Corona aufgeführten) Einrichtungen.
Zweitkontakt sind Personen, die ebenfalls mit der positiven Person in Kontakt waren, aber auf Abstand und nur kurze Zeit.
Diese werden in einem solchen Fall ebenfalls informiert, müssen aber nicht in Quarantäne, sondern sollen in den darauf folgenden Tagen lediglich verstärkt auf evtl aufkommende Symptome achten und sich ggf. bei Ihrem Hausarzt melden.
Es werden IMMER nur direkt betroffene Personen informiert!
Dies ist die Vorgabe des Gesundheitsamtes, mit dem wir in sehr engem Kontakt und Austausch stehen.
Wenn Sie nicht informiert wurden, besteht für Sie und Ihre Familien keine immanente Gefahr!
Eine Information der gesamten Schulgemeinde ist nicht zielführend, da dies nur unnötige Panik verbreiten würde.
Weiterhin könnte dies zu einer Stigmatisierung einzelner Klassen, oder gar einzelner Familien führen.
Datenschutztechnisch gesehen ist dies außerdem ebenfalls problematisch.
Bitte haben Sie Verständnis für dieses Vorgehen und sehen Sie davon ab, die Elternsprecher diesbezüglich unter Druck zu setzen.
Liebe Grüße,
Katharina Krauter
Abwesenheitsvertretung der Schulleitung“